Promotionsreglement
Promotionsreglement 22.6.2010 [PDF, 179 KB]
Dieses Promotionsreglement regelt den Übertritt von der Primarschule an die Sekundarschule und beschreibt, welche Möglichkeiten der Umstufung an der Sekundarschule bestehen.
Das Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler so in Typklassen und Niveaugruppen einzuteilen, dass Erfolge erlebt werden können und eine optimale Förderung möglich wird.
Die „Durchlässige Sekundarschule“ gibt die Möglichkeit, auf Leistungssteigerungen und Leistungsabfälle zeitnah zu reagieren.
Die Lehrpersonen teilen die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe zu, die den Fähigkeiten und dem Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers am besten entspricht.
Einteilungsverfahren Primarschule-Sekundarschule
1. Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für Einteilung und Umstufung an Sekundarschulen bilden §24 - §27 der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule vom 01. Januar 2008 des Departements für Erziehung und Kultur.
1.1 Trendmeldung
Die abgebenden Lehrpersonen geben bis Ende November eine Trendmeldung über die voraussichtliche Empfehlung in Typ und Niveau an die Schulleitung der Sekundarschule Müllheim ab.
2. Einteilung im Typ
Die abgebenden Lehrpersonen geben eine Empfehlung für den Typ (K = Kleinklasse, G = grundlegendes Niveau, E = erweitertes Niveau) ab, welche sich an den Leistungen in den Fächern Deutsch und Realien sowie dem Arbeits- und Lernverhalten orientiert.
2.1. Einteilungskriterien
Für eine Ersteinteilung in den Typ E müssen die folgenden Punkte jeweils mit gut beurteilt werden:
- Leistung in Deutsch und Realien
- Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten
- Arbeitstempo
- Auffassungs- und Abstraktionsvermögen
- Ausdauer
- Belastbarkeit
- logisches Verständnis
- Wille
3. Einteilung im Niveau
Die abgebenden Lehrpersonen geben eine Empfehlung für die Niveaueinteilung (g = grundlegende Anforderungen, m = mittlere Anforderungen, e = erweiterte Anforderungen) für die Fächer Mathematik und Französisch ab, welche sich an den Leistungen der entsprechenden Fächer sowie am Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten orientiert.
Der Englischunterricht erfolgt während den ersten acht Wochen im Typ G, resp. Typ E. Danach werden die Schüler(innen) anhand ihrer Leistungen in normierten Tests den entsprechenden Niveaus (g, m, e) zugeteilt.
3.1. Einteilungskriterien
Niveau e Lernziele der 6. Klasse gut bis hervorragend erreicht
Niveau m Lernziele der 6. Klasse genügend bis gut erreicht
Niveau g Lernziele der 6. Klasse knapp oder nicht erreicht
Zusätzlich werden Abstraktions- und logische Denkfähigkeit berücksichtigt.
4. Koordinierte Aufnahmeprüfung (KAP)
Eltern der Primarschüler(innen), welche mit dem Einteilungsentscheid der Primarschule nicht einverstanden sind, können ihr Kind zur Übertrittsprüfung des Kantons anmelden, welche die Fächer Deutsch, Allgemeinwissen und Kombinationsfähigkeiten (Zuteilung Typ), Mathematik und Französisch (Zuteilung Niveau) umfasst. Die gewünschten Teilbereiche werden einzeln angemeldet. Das Anmeldeformular wird bei der Schulleitung der Primarschule bezogen. Die Schulleitung der Sekundarschule nimmt die definitive Einteilung anhand der Prüfungsresultate vor. Allfällige Rekurse gehen zuhanden der Schulbehörde der Sekundarschule.
5. Einteilungsbogen
Die abgebenden Lehrpersonen reichen vor den Frühlingsferien für jeden Schüler einen Einteilungsbogen bei der Schulleitung ein. Dieser enthält neben der Zuteilung für Typ und Niveauklassen auch eine ganzheitliche Beurteilung und gibt Aufschluss über allfällige Auffälligkeiten und Massnahmen in der bisherigen Laufbahn der Schülerinnen und Schüler.
Umstufungsverfahren in der Sekundarschule
1. Ablauf
Per Ende eines Semesters (Zeugnistermin) können die Schülerinnen und Schüler die Stammklasse sowie die Niveaus wechseln, sofern die Leistungsentwicklung einen Wechsel nahe legt.
Die Umstufungsanträge im Typ werden von den Coaches an die Schulleitung gestellt. Umstufungen im Niveau werden in den Jahrgangsteams entschieden. Auf Grund von Gesprächen mit Coaches, bei denen keine Einigkeit erzielt wurde, können auch Eltern schriftliche Umstufungsanträge an die Schulleitung stellen.
2. Umstufungstermine:
Erster Umstufungstermin: In der Regel auf Beginn des 2. Semesters (Montag nach den Sportferien)
Zweiter Umstufungstermin: In der Regel auf Beginn des neuen Schuljahres (Montag nach den Sommerferien)
Zwischen den offiziellen Umstufungsterminen ist eine Umstufung möglich. Der Antrag auf ausserterminliche Umstufung kann vom Jahrgangsteam gestellt werden.
3. Umstufung im Typ
- Die Umstufung (mit vorheriger Absprache zwischen Coach und Fachlehrperson) vom Typ G in den Typ E oder umgekehrt erfolgt auf Antrag des Coach.
- Vor dem Umstufungstermin findet ein Gespräch zu einem möglichen Wechsel zwischen Coach und Erziehungsberechtigten statt.
- Die Schulleitung entscheidet über die Anträge. Die Erziehungsberechtigten und die betroffenen Lehrpersonen werden durch die Schulleitung schriftlich benachrichtigt.
3.1. Kriterien
Ein Kind wird in den Typ G umgestuft, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Realien über längere Zeit im ungenügenden Bereich ist.
Ein Kind wird in die Stammklasse E umgestuft, wenn es konstant gute bis sehr gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Realien erbringt.
Zudem muss für einen solchen Wechsel ein sehr gutes Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ersichtlich sein. Die Motivation für ein Nacharbeiten des stofflichen Rückstandes gegenüber dem höheren Niveau wird vorausgesetzt.
Es besteht die Möglichkeit, die Umstufung um ein Semester zu verschieben, wenn besondere Umstände vorliegen. – Über entsprechende Anträge entscheidet die Schulleitung.
4. Umstufung im Niveau
- Ein Niveauwechsel (mit vorheriger Absprache zwischen Coach und Fachlehrperson) erfolgt auf Antrag der Fachlehrperson.
- Vor dem Umstufungstermin findet ein Gespräch zu einem möglichen Wechsel zwischen Coach, Fachlehrperson und Erziehungsberechtigten statt.
- Das Jahrgangsteam entscheidet über die Anträge. Die Erziehungsberechtigten und die betroffenen Lehrpersonen werden durch die Schulleitung
schriftlich benachrichtigt.
4.1. Kriterien
Ein Schüler wird ins nächst tiefere Niveau umgestuft, wenn die Leistungen über längere Zeit ungenügend waren. Eine Repetition der Jahrgangsklasse kann im System der durchlässigen Sekundarschule nur dann ermöglicht werden, wenn besondere Umstände (Krankheit/Unfall) oder die körperliche, soziale oder emotiononale Entwicklung des Kindes dies verlangen. Fachlich ungenügende Leistungen sind kein ausreichender Grund für eine Repetition. Rechtsmittelbelehrung Für alle Entscheidungen der Schulleitung gilt: Sind die Erziehungsberechtigten mit den Zuweisungen nicht einverstanden, kann innerhalb von zwanzig Tagen bei der Sekundarschulbehörde schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. - Der Rekurs erwirkt keine aufschiebende Wirkung. Das vorliegende Dokument wurde am 22.6.2010 von der Schulbehörde bewilligt.
Ein Schüler kann ins höhere Niveau wechseln, wenn die Leistungen über längere Zeit gut bis sehr gut waren. Zudem muss für einen solchen Wechsel ein gutes Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ersichtlich sein. Die Motivation für ein Nacharbeiten des stofflichen Rückstandes gegenüber dem höheren Niveau wird vorausgesetzt.
Massgebend für die Beurteilung im Niveau Mathematik sind Algebra/Arithmetik und Geometrie, sowie die logische Denkfähigkeit.
Die Noten in den Niveaus Französisch und Englisch setzen sich aus mündlicher und schriftlicher Leistung zusammen. 5. Repetition
Im Zweifelsfall kann eine schulpsychologische Abklärung veranlasst werden.
Die Schulleitung entscheidet über einen entsprechend begründeten und dokumentierten Antrag.